<h2 style="font-size: large;">Staatsfraktionen</h2>

 §1 - Staatsfraktionen


§1.1 | Als Staats Fraktionen geltend sind: LSPD, FIB, LSMD, DOJ

§1.2 | Paycheck-Farming ist untersagt. Diener einer Staatsfraktion haben sich außer Dienst zu melden, wenn sie diesen nicht ausführen.

$1.3 | Korruption in Staatsfraktionen, die den Handel oder das Herausgeben von Staats spezifischen Gegenständen (Waffen etc.) betrifft, ist untersagt.


§1.4 | Mediziner im Dienst gelten als unantastbar (ebenso ihre Fahrzeuge), es sei denn sie treten selbst als Aggressor auf und verlassen ihre neutrale Zone

§1.4.1 | Während einer aktiven Schießerei dürfen die Medics niemanden hochholen. Sie müssen ihr eigenes Leben schützen. Verstoßen sie dagegen, entfällt ihre Unantastbarkeit.

§1.5 | Das Verhalten von Staatsdiener muss RP-Getreu ausgespielt werden.
- Tanzen vor dem PD ist zu unterlassen (wenn Ihr feiern wollt, meldet euch aus dem Dienst ab oder nutzt entsprechende Räumlichkeiten)
- Umherlaufen ohne entsprechende Dienstkleidung ist zu unterlassen z.B umherlaufen ohne Hose bzw. Oberteile (solange kein RP Hintergrund vorliegt)
- sich gegenseitig ohne Grund zu verprügeln ist ebenfalls untersagt

§1.6 Eine Verfolgung von Kriminellen, darf nur mit dem Tazer durchgeführt werden solange der/die Flüchtende/n von Ihrer Schusswaffe keinen gebrauch gemacht haben. 

<h2 style="font-size: large;">Fraktionen und Gruppierungen</h2>

§2 Illegale Fraktionen & Gruppierungen


§2.1 | Offizielle Fraktionen dürfen maximal aus 15 Mitgliedern bestehen und mit allen gleichzeitig agieren.

§2.1.1 | Inoffizielle Fraktionen dürfen aus maximal 12 Mitgliedern bestehen und mit 8 gleichzeitig agieren.

§2.2 | Jedes Mitglied einer Fraktion hat, wenn diese als Fraktion agiert, ihre Fraktionsmerkmale zu tragen, diese bestehen aus einem gut sichtbaren Erkennungsmerkmalen in der Fraktionsfarbe.
(Ausgenommen hiervon sind Schuhe, Kopfbedeckungen, Ketten, Tattoos, Armbänder, Uhren oder Ohrringe) Diese Regel gilt ebenfalls für inoffizielle Gruppierungen.

§2.3 | Razzien auf privaten Anwesen / Fraktions Anwesen / Gewerbeanwesen dürfen nur vom DOJ genehmigt werden.

- ist das DOJ länger abwesend, entscheidet die Fraktionsleitung der jeweiligen Staatsfraktion.

Nachdem eine Razzia auf Routen oder auf einem Fraktion's Gelände durchgeführt wurde, gilt eine achtstündige Razzia-Sperre auf der bestürmenden Route/Anwesen.

Die Sperre gilt auch dann, wenn die Razzia erfolglos war.
Sollte bei einer Razzia weder ein Zivilist noch ein Fraktionsmitglied aufzufinden sein, tritt die Sperrregel außer Kraft.

Diese Regel tritt auch in Kraft, wenn das LSPD mindestens die Hälfte einer Fraktion bei einem beliebigen RP-Hintergrund überführt,verhaftet, getötet oder eingesperrt hat.

Die Razzia-Sperre gilt nur für Staatsfraktionen, welche bei der entsprechenden Razzia beteiligt waren

Falls ein Einreisebeamter dich nach etwas zu trinken fragt, möchte dieser: “Pina Colada” hören.


§2.4 | Nachdem ein Base Raids durchgeführt wurde, gilt eine achtstündige Base Raid-Sperre.Die Sperre gilt dann nicht, wenn bei einem Base Raid niemand anwesend war.

 

§2.5 | Wenn ein Mitglied eine Fraktion verlässt, darf diese frühestens nach 7 Tagen einer neuen beitreten. Eine Ausnahme bildet hier der Wechsel innerhalb der Staatsfraktionen. Die Fraktionsverwaltung behält sich vor die Fraktionssperre zu verkürzen bzw. zu verlängern

§2.6 | Es ist verboten, sich in eine Schießerei oder Schlägerei zwischen zwei Fraktionen einzumischen . Die Regelung gilt nicht für Staatsfraktionen (Drittpartei)

§2.7 | Fraktionskriege müssen bei entstehendem Konflikt vorher mit der Fraktionsverwaltung abgeklärt werden und deren Rahmenbedingungen bestimmt werden.

§2.8 | Fraktionsbündnisse sind erlaubt, wenn diese vorher mit der Fraktionsverwaltung abgesprochen sind. (Es dürfen dennoch immer nur 15 Personen gleichzeitig agieren)


§2.9 | Es ist verboten, egal in welcher Form, das Fraktionskonto oder die Tresore zu plündern ohne es vorher mit der Fraktion abgesprochen zu haben.
- sollte es zu Unstimmigkeiten hierüber innerhalb einer Fraktion kommen, welche nicht im RP zu lösen sind, ist die Fraktionsverwaltung hinzuzuziehen.

§2.10 | Um einen Befreiungsversuch am Staatsgefängnis zu unternehmen, müssen mindestens 3 Personen aus der eigenen Fraktion oder der Ranghöchste im Gefängnis inhaftiert sein.

§2.11 | Jede Kriminelle Fraktion hat gemäß Ihres Fraktionsantrages bzw. der jeweiligen Fraktionsherkunft zu handeln und zu agieren. 
z.B - Eine Mafia macht keine Burnouts vor dem PD oder anderen Staatlichen Institutionen, diese agiert im Untergrund und will keine Aufmerksamkeit!
ebenso läuft eine Mafia nicht umher und redet jeden mit "Digga", "Alter" an, besprüht das PD oder benimmt sich wie eine Straßegang. 


Eine Nichteinhaltung dieser Regel kann zur Fraktionsauflösung führen.


§2.12 | 
Es ist grundsätzlich verboten Routen zu teilen oder auf Routen zusammenzuarbeiten, um andere Fraktionen davon fernzuhalten. Eine Route muss von einer Fraktion beansprucht werden und bewirtschaftet werden. Lediglich Routenbesitzer dürfen die eigene Route verteidigen. Es dürfen auch keine weiteren Fraktionen zur Verteidigung der Route beauftragt werden. Mit Erlaubnis von dem Routenbesitzer dürfen die Sammler der jeweiligen Route an eine andere Fraktion übergeben werden. Sobald eine Route verloren wird oder diese übergeben wird, verfällt die Einigung mit dem ursprünglichen Routenbesitzer bzgl. des Sammlers.

<h2 style="font-size: large;">Gewerbe</h2>

§3 Gewerbe

§3.1 | 
Gewerbe sind dazu angehalten Wirtschaftlich zu handeln. Das einstellen von Spieler damit diese Kostenlose Items oder Vorteile erhalten ist verboten.
z.B - das Einstellen von Spielern damit diese kostenlos Ihre Fahrzeuge tunen können.

§3.2 | Gewerbe dürfen verkauft werden, dies muss allerdings vorher mit der Fraktionsverwaltung abgeklärt werden. 

§3.3 | Gewerbetreibende müssen Ihr Gewerbe bespielen. Sind Gewerbe eine längere Zeit nicht geöffnet oder nur sehr selten Aktiv, behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, das Gewerbe aufzulösen. Geld, welches für dieses Gewerbe bezahlt wurde, wird nicht erstattet. Sollte es zu einer längeren Abwesenheit kommen, ist dies mit der Fraktionsverwaltung abzuklären. 

<h2 style="font-size: large;">Kriege & Kriegserklärung</h2>

§4 Kriege & Kriegsvertrag: 
Bevor eine andere Fraktion angegriffen werden darf, müssen im Vorfeld friedliche Gespräche geführt werden um den Konflikt auf diese Weise zu lösen. Auslöser für einen Streit können z.B sein: Respektloses Verhalten gegenüber einem höheren Mitglied der Gegnerischen Fraktion oder das Absichtliche verletzen/beleidigen von Mitgliedern einer Fraktion oder die Inanspruchnahme einer Route. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, kann ein Krieg erklärt werden.

Die Eckpunkte des Kriegsvertrages müssen im Vorfeld IC von beiden Parteien geklärt werden. Im Anschluss wird der Kriegsvertrag der Fraktionsverwaltung eingesendet. Das Ticket hierfür muss die "Kriegserklärende" Partei einsenden. Damit es Fair abläuft, wird ein ausgewähltes Mitglied der Gegenpartei in das Fraktionsticket hinzugefügt.

Sollte IC keine Einigung erzielt werden, kann der "Kriegsrat" einberufen werden. Hierfür werden 2-4 Teammitglieder (welche keiner der beiden Parteien angehören) über den Inhalt des Kriegsvertrages abstimmen. 

Der Kriegsvertrag muss folgende Punkte beinhalten:
1. Die Uhrzeit in welcher der Krieg stattfinden kann z.B 17-22 Uhr
(Es spielt dabei keine Rolle wieviele Mitglieder pro Fraktion online sind)
2. Forderungen wenn man als Sieger hervorgeht (Diese müssen im Rahmen bleiben)

Der Sieger eines Krieges ist derjenige, der zuerst 3x erfolgreich die Gegnerpartei vollständig ausgeschalten hat, oder am Ende des Tages mehr Ausschaltungen erzielen konnte. Somit kann ein Krieg maximal 5 Tage andauern. 

Ebenfalls dürfen die Punkte die im Kriegsvertrag festgehalten werden, nicht gegen die Serverregeln verstoßen.

Nach einem Angriff, muss die Partei, welche zuerst angegriffen hat, auf einen Gegenangriff warten. Die Wartezeit hierfür beträgt 3 Stunden. Danach darf man erneut einen Angriff starten.
Sollten die Regel von einer Partei massiv gebrochen werden oder die Serverregeln grob verletzt werden, gilt die Gegenpartei automatisch als Sieger. Verletzen beide Parteien die Regel, verlieren auch beide Parteien. 

Sollte eine Partei den Krieg ablehnen, hat Sie ebenfalls verloren und muss die Forderungen der Gegenpartei erfüllen. Der Kriegsrat kann hier ebenfalls hinzugezogen werden.

§4.1 | Während des Krieges, dürfen beide Parteien keine neuen Mitglieder rekrutieren. Das Verbot endet nach Ablauf des Krieges. 

§4.2 | Eine "Base" darf nur 1x pro Serverrestart angegriffen werden, es sei denn, ein Kampf wurde woanders begonnen und die Mitglieder "fliehen" auf Ihr Anwesen. Ausnahme hierbei: Eine Flucht in die Base, welche in unmittelbarer Nähe der Base begonnen wurde ohne das dies in einem Baseraid endet. 

§4.3 | Wurde der Krieg beendet, gilt eine 7 Tage "Ruhephase".
In dieser Zeit kann kein neuer Krieg zwischen den beiden Parteien begonnen werden. Ebenfalls dürfen keine Angriffe oder Provokationen beider Parteien gegeneinander gestartet werden.

<h2 style="font-size: large;">Routen</h2>

§5.1 | Routen:
Eine illegale Route (hierbei geht es ausschließlich um den Sammler), die bereits einer Fraktion gehört, darf nicht einfach mit den Worten "Die Route gehört jetzt uns" übernommen werden. Zuallererst müssen darüber im RP Verhandlungen stattfinden. Sollten die Verhandlungen scheitern, muss man einen Kriegsvertrag erklären (siehe § 4.1 Kriegserklärung)

§5.2 | Es muss eine Bewirtschaftung der Routen (Sammler) stattfinden, eine andere Partei dort umsonst oder für unverhältnismäßig wenig Geld/Waffen arbeiten zu lassen ist untersagt. Dass Vermieten des Sammlers ist aber grundsätzlich erlaubt. Ebenfalls darf immer nur eine Partei auf der Route arbeiten.

Sollte es zu einer Routenbeanspruchung kommen, so entscheidet die Partei, welche der Route gehört, wer diese verteidigt (enweder Besitzende Fraktion oder eine Fraktion, welche sich eingemietet hat). Sollte die eingemietete Fraktion ablehnen, muss der Routenbesitzer den Krieg führen. Hierbei ist zu beachten, das Besitzer und Mieter nicht zusammen verteidigen dürfen. Ebenfalls darf niemand beauftragt werden, die angreifende Fraktion durch Angriffe oder behindern während des Krieges zu schwächen.

Während eines Krieges, oder der beanspruchung der Route, darf diese nicht verkauft oder verschenkt werden. Die Fraktion, welche der Routeninhaber ist, darf diese der beanspruchenden Fraktion überlassen, wenn man kein Interesse an einem Krieg hat.

§5.3 | Damit kein Überschuss an Routen herrscht & eine langweilige Phase entsteht, behält sich das Team vor, einzelne illegale Routen zu sperren um für mehr RP zu sorgen. 

Regelwerk